Am 8. November 2022 veröffentlichte die schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin SSAM einen offenen Brief an Krankenversicherer, das BAG und die kantonalen Gesundheitsdirektionen. Dieser Brief wurde verfasst, weil die hinreichende Finanzierung und damit die Aufrechterhaltung des Betriebs der HeGeBe in der Schweiz in Frage gestellt ist und auch die Finanzierung der OAT mit anderen Agonisten zunehmend unter Druck kommt.
Wir wollen an dieser Stelle noch einmal die Dringlichkeit der Beibehaltung der OAT als unbestrittene Behandlung der ersten Wahl von Menschen mit Opioidabhängigkeit unterstreichen, die in internationalen Guidelines, u.a. der der WHO, auch so geführt wird. Diacetylmorphin stellt im Sinne einer diversifizierten OAT eine wichtige, auch bei uns in der Schweiz noch zu wenig genutzte Option im Behandlungsrepertoire dar. Ziel ist, die Heroinbehandlung mit den weiteren regulär zugelassenen Agonisten gleichzustellen, von gesetzlich bedingten Einschränkungen weitestmöglich zu befreien und damit die Finanzierung zu sichern. Die laufende Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung der Normalisierung der Heroinbehandlung. Die Opioidabhängigkeit wird heute als chronische Erkrankung verstanden, aus der nur eine Minderheit der Betroffenen eine dauerhafte Abstinenz erreicht. Analog zu anderen chronischen Erkrankungen wird die OAT nicht mehr als Sonderfall einer Behandlung, sondern als normale medizinische Therapie betrachtet und in der Arud seit Jahren mit grossem Erfolg durchgeführt.