Psychiatrische Gutachten

Für institutionelle Auftraggeber und Privatpersonen* erstellt die Arud psychiatrische Gutachten aller Komplexitätsgrade (Tarmedkategorien A bis E), insbesondere auch mit Fragestellungen im suchtmedizinischen Kontext sowie schriftliche Konsilien.

Hinweis: Wir bieten KEINE Gutachten im Zusammenhang mit Straf- und Gerichtsverfahren und zu Fragen der Schuldfähigkeit, Hafterstehungsfähigkeit und Reduktion einer Haftstrafe u.a. an. Für forensisch-strafrechtliche Fragestellungen sind primär die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) oder andere Stellen/forensische Gutachter zuständig.

Die Gutachten werden unter der Leitung von erfahrenen Gutachter:innen mit Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH und SIM-Zertifizierung (SIM-zertifizierter Gutachter) durchgeführt. Wir sind bemüht, sämtliche Aufträge innerhalb einer Frist von maximal 4 bis 6 Wochen zu bearbeiten und abzuschliessen. Einfache Gutachten und Konsilien sollen innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen werden.

Wir legen grossen Wert auf eine zielführende Zusammenarbeit mit unseren Auftraggeber:innen und eine hochstehende fachliche Qualität unserer Gutachten und sind bemüht, den Explorand:innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Mit unserer Expertise decken wir ein breites Spektrum der Begutachtung ab.

Wir bieten an:

  • Zivilrechtliche Gutachten: Frage nach psychischen Störungen, Urteilsfähigkeit nach Art. 17 ZGB, Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts/Beistandschaften nach Art. 390ff ZGB und anderen behördlichen Massnahmen.
  • Sozialversicherungsrecht (ATSG; IVG; UVG), insbesondere monodisziplinäre psychiatrische Gutachten
  • Dienstfähigkeitsgutachten zuhanden des Militärs und Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit vor der Aushebung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung (Selbstbezahlung mit einem Stundensatz von circa CHF 250. Genauere Auskünfte zum Ablauf und Vergütung erteilen wir auf Anfrage).
  • Fahrtauglichkeit: Psychiatrische Gutachten im Zusammenhang mit psychiatrisch-suchtmedizinischen Fragestellungen hinsichtlich einer Fahrtauglichkeit. Zudem bieten wir suchtmedizinische Behandlungen im Rahmen von Auflagen zur Wiedererlangung des Fahrausweises an.
    (Wir bieten KEINE Fahreignungsgutachten/-Abklärungen an. Diese sind den zuständigen Strassenverkehrsämtern und angegliederten rechtsmedizinischen Instituten vorbehalten.)
  • Diverse einfachere Spezialgutachten wie fachärztliche ADHS-Diagnostik und ggf. weitere Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung unter Berücksichtigung suchtmedizinischer Komorbiditäten, bariatrische Gutachten, Fragestellungen im Zusammenhang mit Anabolikaanwendung und IPED (Image and Performance enhancing Drugs) und anderen suchtmedizinisch-psychiatrischen Kontexten.
  • Andere Fragestellungen auf Anfrage, namentlich übernehmen wir auch eine sorgfältige gutachterliche Überprüfung und Indikationsstellung für Anordnungen der psychologischen Psychotherapie (Erstanordnung und Verlängerung nach 30 Sitzungen).
  • Wir bieten KEINE forensisch-strafrechtliche und kinder- und jugendmedizinische Gutachten an.

An wen richtet sich das Angebot?

Institutionelle Auftraggeber

Die Auftraggeber sind meist Institutionen der Sozialversicherungen wie die IV, Unfall- und Taggeldversicherungen (u. a. SUVA), Pensions- und Krankenkassen sowie Behörden wie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Ämter, juristische Institutionen (z.B. Gerichte).

Bei den Gutachten geht es primär um die Beantwortung von Fragen hinsichtlich des funktionellen Gesundheitszustandes, ob und in welcher Ausprägung eine psychische Erkrankung vorliegt, wie die Belastbarkeit, Arbeitsfähigkeit und/oder Erwerbs- sowie Eingliederungsfähigkeit einzuschätzen ist.

Zivilrechtliche Fragen umfassen überwiegend erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen wie z.B. Prüfung der Einrichtung einer Beistandschaft sowie daran anknüpfenden weiterführenden psychiatrischen und sozialmedizinischen Interventionen, die sowohl temporär als auch dauerhaft in speziellen Fällen im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen erforderlich sein können.

*Privatpersonen

Wir bieten unsere Expertise auch Privatpersonen im Zusammenhang mit der Beurteilung der militärischen Dienstfähigkeit an.

Wie sieht der Ablauf aus?

Gutachtenaufträge werden schriftlich an arud@arud.ch gerichtet und anschliessend auf Befangenheit und Möglichkeit zur Auftragsannahme geprüft. Nach Zusicherung der Kostenübernahme bieten wir die/den Exploranden zur psychiatrischen Begutachtung (üblicherweise 2-4 Stunden) auf.

Zwischen Auftragsannahme und fertigem Bericht vergehen üblicherweise 4 bis 6 Wochen (je nach Auslastung und Ressourcen), bei hoher Dringlichkeit kann auch eine priorisierte Bearbeitung garantiert werden.

Kosten

Die Vergütung von Gutachten für Zivilbehörden, SUVA und IV basiert auf dem Tarifsystem des TARMED nach Komplexität (üblicherweise Kategorie C bis E mit entsprechendem Stundensatz).

Leistungen, die sich an Privatpersonen richten, werden in der Regel nach TARMED der Kategorien A und B abgerechnet.

Konsilberichte, die sich nicht als gutachterliche Beurteilung eignen, werden üblicherweise mit einem Stundensatz von CHF 250 berechnet.

Kontakt

Gutachten-Anfragen und Terminvereinbarungen richten Sie bitte schriftlich an das Sekretariat der Arud unter arud@arud.ch.

For information

Dr. med. Daniel Bjasch
Resident Physician General Internal Medicine +41 58 360 50 00 mail arud@arud.ch
Rahel Paun
Senior Physician Psychiatry +41 58 360 50 00 mail arud@arud.ch
Dr. med. Achim Gooss
Co-Head of Psychiatry +41 58 360 50 00 mail arud@arud.ch