Opioidabhängigkeit: Behandlungseintritt als Schutz vor COVID-19
Das sich rasant ausbreitende SARS-CoV-2-Virus ist vor allem für Risikogruppen gefährlich – zu ihnen gehören auch Personen mit einer Abhängigkeit von legalen und vor allem von illegalen Substanzen. Da sie häufig an weiteren chronischen Erkrankungen leiden und vielfach bereits ein geschwächtes Immunsystem haben, ist bei ihnen die Gefahr eines schweren COVID-19-Verlaufs gross – trotz ihres oftmals noch jüngeren Alters. Deshalb brauchen sie jetzt besondere Unterstützung.
In der gegenwärtigen Situation geraten Menschen mit einer Opioidabhängigkeit zusehends unter Druck, da viele Einrichtungen in der Suchtversorgung aus Sicherheitsgründen ihr Angebot reduzieren oder ganz einstellen. Aufgrund dieser wegfallenden Strukturen erhöht sich für Betroffene das Risiko, dass sie sich mit Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV anstecken. Zudem verschlechtert sich in der aktuellen Situation das Angebot auf dem Schwarzmarkt, was zu zusätzlichem Beschaffungsstress und erheblichen Gesundheitsrisiken führt. Mit den Beschaffungsaktivitäten geht auch ein erhöhtes Übertragungsrisiko der Sars-CoV-2-Infektion einher – sowohl für die Betroffenen als auch für Dritte. Als Folge der Verschlechterung des Schwarzmarktangebots ist die Bildung neuer offener Drogenszenen zu befürchten.
Eintritt in Behandlung zum Schutz der Betroffenen und der Bevölkerung##
Wichtig ist daher, dass Personen, die sich noch nicht oder nicht mehr in einer Behandlung befinden, nun möglichst einfachen und niederschwelligen Zugang zu Behandlungsangeboten erhalten – trotz den Einschränkungen in der medizinischen Grundversorgung und der Konzentration auf die Pande-miebekämpfung. Denn mit dem Eintritt in eine Opioid-Agonisten-Therapie, bei der Methadon, Morphin oder Diaphin (Heroin) verschrieben wird, reduziert sich sowohl die Gefährdung der betroffenen Personen als auch jene von Dritten. Der Eintritt in eine Behandlung trägt neben anderen Massnahmen der Überlebenshilfe und der Schadenminderung massgeblich zur Verhinderung der Entwicklung von neuen offenen Drogenszenen bei – etwas, dem zur Eindämmung der Pandemie höchste Priorität eingeräumt werden muss.
Dringende Massnahmen: Testungen, Mitgaben von Medikamenten, Heimlieferungen, Hausbesuche##
Zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM) setzt sich die Arud dafür ein, dass jetzt umfassende Massnahmen ergriffen werden, die eine Ausbreitung des Coronavirus in dieser vulnerablen Population verhindern. Neben der Aufrechterhaltung der Angebote der Überle-benshilfe und der Schadenminderung stellt ein unkomplizierter und niederschwelliger Behandlungs-zugang für Menschen mit einer Opioidabhängigkeit dabei wie erwähnt eine wesentliche Voraussetzung dar.
Weitere Massnahmen sind: Medikamentenmitgaben über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, so dass PatientInnen zu Hause bleiben können und so selten wie möglich zum Medikamentenbezug vor Ort kommen müssen, Medikamente nach Hause zu liefern, ärztliche Hausbesuche von isolierten Pati-entInnen sicherzustellen sowie niederschwellige COVID-19-Tests in den Behandlungszentren und Hausarztpraxen als auch bei Hausbesuchen anzubieten.
Die Arud, das Zentrum für Suchtmedizin in Zürich, hat ihr Behandlungs- und Versorgungsangebot im Verlauf der letzten zwei Wochen bereits entsprechend angepasst. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer PatientInnen vor einer Infektion und zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.