Finanzierung
Die Leistungen der Arud sind von den Krankenkassen anerkannt: Die Kosten für Behandlung und Therapie werden grundsätzlich durch die obligatorische Grundversicherung übernommen. Die Arud nimmt Patient:innen auf, wenn eine ärztliche Zuweisung vorliegt und ihr Wohnsitz im Kanton Zürich ist. In eine Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) können auch ausserkantonale Patient:innen aufgenommen werden.
Krankenkasse
Je nach Versicherungsmodell müssen Sie Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt vor dem Besuch bei der Arud kontaktieren – bitte prüfen Sie Ihre Police. Ebenfalls abhängig von Ihrer Police ist die Höhe Ihrer Franchise und des Selbstbehaltes. Beides wird von den Patientinnen und Patienten selbst getragen.
Wenn Sie sich um die Finanzierung sorgen, können Sie auf uns zukommen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Sozialamt
Verfügen Sie – aus welchen Gründen auch immer – über keinen Versicherungsschutz, übernimmt Ihre Wohnsitzgemeinde die Behandlungskosten. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Sozialamt notwendig. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Private Finanzierung
Soll nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, kann die Behandlung auch privat bezahlt werden – bis eine Bonitätsprüfung gemacht wurde, müssen die Sitzungen bar bezahlt werden, danach ist die Zahlung auch per Rechnung möglich. Briefpost von der Arud wird immer in einem neutralen Umschlag ohne Logo verschickt.
Kontakt
Möchten Sie uns kennenlernen oder haben Sie Fragen zur Kostenübernahme? Wir sind für Sie da, unkompliziert und vertraulich.