Gefahr für Jugendschutz "Kinder ohne Tabak"
Jede Art der Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht soll verboten werden; dieser Verfassungsauftrag war mit Annahme der Initiative vor zwei Jahren klar. Doch der Nationalrat konnte sich am 29.02.2024 nicht zu einer verfassungskonformen Umsetzung der Volksinitiative durchringen. Das verabschiedete Tabakproduktegesetz ist in mehreren Punkten verfassungswidrig, weshalb die Schlussabstimmung abgelehnt wurde und die Beratung in die Verlängerung geht.
Dabei ging es um Schlupflöcher, wie der «Verkaufsförderung im öffentlichen Raum», die nicht als Werbung definiert werden sollte. Es ist nicht akzeptierbar, dass mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, an denen sich Minderjährige aufhalten, von der Verfassungsbestimmung willkürlich ausgenommen werden soll. Verkaufsförderung ist eine der wirkungsvollsten Formen von Werbung und muss zwingend eingeschränkt werden.
«Dass eine knappe Mehrheit des Nationalrates einen so klaren Volks- und Verfassungsauftrag nicht umsetzen möchte, ist bedenklich. Jetzt haben sie die Chance, in der Verlängerung nachzubessern.», kommentiert Hans Stöckli, Präsident des Vereins «Kinder ohne Tabak», den Entscheid.
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