Für eine alkoholfreie Migros
Während die meisten psychoaktiven Substanzen verboten sind, dürfen Alkohol und Tabak nicht nur verkauft, sondern obendrein beworben werden – völlig ungeachtet ihres hohen Schadens-, Abhängigkeits- und Gesundheitsrisikos. Die permanente Verfügbarkeit von Alkohol zu tiefsten Preisen und die Dauer-Präsenz von Alkohol-Werbung mit ihren fragwürdigen Werbeversprechen verlangen nach einer neu gedachten Regulierungsdebatte. Die Arud spricht sich deshalb klar für den Verbleib des Alkoholverbots bei der Migros aus, über den die Genosserschafter:innen bis zum 4. Juni 2022 abstimmen können.